Aus diesem Grund hat die bag if 2024 ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam in Auftrag gegeben. Als renommierte und unabhängige Expertin war sie beauftragt, die Rechtskonformität der BGW-Pflichtversicherung zu prüfen.
Das nun vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Brosius-Gersdorf kommt zu dem Schluss, dass Inklusionsbetriebe keine Unternehmen der Wohlfahrtspflege sind und demnach nicht der Zuständigkeit der BGW unterfallen. Die Zuordnung von Inklusionsbetrieben zur BGW stellt einen Verstoß gegen das verfassungs- und unionsrechtliche Verbot der Wettbewerbsverzerrung dar. Mehr noch: Die BGW-Zuordnung von Inklusionsbetrieben verstößt gegen das verfassungs-, völker- und unionsrechtliche Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung.
Auf Grundlage des Gutachtens haben wir den Gesprächsfaden mit der BGW und der DGUV erneut aufgenommen. Über den Stand der Verhandlungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie HIER.