Im Vergleich zum Dezember 2021 ist die Zahl um über 500 Personen gestiegen, im Vergleich zu Januar 2021 um 730 Personen gesunken. Gegenüber Januar 2020, also vor Corona, sind die Zahlen aber immer noch um knapp 1.400 Personen höher.
"Während sich die Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser entwickelt, hängt der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wieder hinterher. Alle Arbeitsmarktakteure sind gefragt, sich offensiv um diese Zielgruppe zu kümmern", sagt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. "Das LWL-Inklusionsamt wird arbeitgebernahe Beratungsstellen flächendeckend in Westfalen-Lippe ausbauen, um so Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber direkt und unmittelbar über die Potentiale von Menschen mit Behinderung und über Fördermöglichkeiten aufzuklären."
Hintergrund
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit bietet vom Kündigungsschutz, über begleitende Hilfen am Arbeitsplatz, Unterstützung durch Integrationsfachdienste und weitere Fachdienste oder der Förderung von Inklusionsbetrieben auch Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen an. Beim Kündigungsschutz und bei den Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben arbeitet der LWL eng mit den örtlichen Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf zusammen.
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit umfasst die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und die Aufgaben zur Teilhabe an Arbeit aus der sogenannten Eingliederungshilfe. Es hat die Aufgabe, private und öffentliche Arbeitgeber im Sinne der Inklusion dabei zu unterstützen, behinderungsgerechte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und zu erhalten.
Hierfür steht dem LWL-Inklusionsamt Arbeit ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung - personeller, technischer wie auch finanzieller Art. Neben der behinderungsgerechten Ausstattung der Arbeitsplätze bilden die Beratung der betroffenen Menschen und der Arbeitgeber sowie der besondere Kündigungsschutz Schwerpunkte in der Arbeit der LWL-Abteilung.
47 örtliche Fachstellen "Behinderte Menschen im Beruf" sind bei den kreisfreien Städten, den Landkreisen sowie bei einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden angesiedelt und erbringen Beratung und Unterstützung in den Bereichen Besonderer Kündigungsschutz und Begleitende Hilfen im Arbeitsleben.