Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen in 2020

Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.

Datenquelle: Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX) Bundesagentur für Arbeit

Ausgewählte Ergebnisse:

  • 2020 gab es in Deutschland 173.326 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
  • Davon haben 128.533 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigt, 44.793 haben keine beschäftigt.
  • 68.453 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mussten keine Ausgleichsabgabe zahlen – 104.873 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mussten Ausgleichsabgabe zahlen.
  • 1.139.503 Pflichtarbeitsplätze waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt – 296.801 Pflichtarbeitsplätze waren unbesetzt.
  • Die Beschäftigungsquote lag insgesamt bei 4,6 %. Sie lag mit über 6 % am höchsten in der öffentlichen Verwaltung, im Kraftfahrzeug- und im Bergbau. Mit unter 3 % lag sie am niedrigsten im Baugewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Die privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hatten eine Ist-Quote von 4,1 % – die öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Quote von 6,4 %.
  • 1.092.462 gleichgestellte oder schwerbehinderte Personen wurden auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet.
  • 7.621 gleichgestellte oder schwerbehinderte Auszubildende wurden auf jeweils zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
  • 8.432 gleichgestellte oder schwerbehinderte Personen wurden auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.

 

Methodik:

Veröffentlicht: April 2022
Datenstand: Dezember 2020
Nächste Veröffentlichung: April 2023
Methodische Hinweise: Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen ist eine arbeitgeberbezogene Statistik. Sie basiert auf den Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 163 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer unter Umständen fälligen Ausgleichsabgabe jährlich erhoben werden.

Diese Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht. Sie liefert Informationen über die Anzahl der anzeigepflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen und weiteren arbeitgeberbezogenen Merkmalen, wie die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze (besetzt, unbesetzt) und die Ist-Quote. Daneben liefert sie Informationen über die Anzahl der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstig anrechnungsfähigen Personen in Beschäftigung, die bei diesen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschäftigt sind. Eine Aufteilung nach weiteren Merkmalen, wie zum Beispiel den Größenklassen, der Anzahl der Arbeitsplätze, den Wirtschaftszweigen und den Bundesländern ist zudem möglich.

Zusätzlich führt die Bundesagentur für Arbeit alle fünf Jahre zu statistischen Zwecken eine Teilerhebung bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen durch.

 

Weiterführende Informationen:

Schwerbehinderte Menschen, besetzte/unbesetzte Arbeitsplätze
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Jahresvergleich

Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung: Teilerhebung, Bundesagentur für Arbeit.